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Design- oder Geschmacksmuster

"Geschmacksmuster" bezeichnet die Erscheinungsform (=Design) eines Erzeugnisses (=jeder industrielle oder handwerkliche Gegenstand) oder eines Teils davon, welches sich insbesondere ergibt aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, Gestalt, Oberfläche, Text, Werkstoff, Verzierung Industrielles Design.

Schutz kann also für eine sichtbare Darstellung sowohl 2- als auch 3-dimensionaler Art erlangt werden.
Voraussetzungen für einen Schutz:

a) Neuheit:

Der Öffentlichkeit darf kein identisches oder fast identisches Geschmacksmuster zugänglich gemacht worden sein. Allerdings bleiben Veröffentlichungen des Anmelders innerhalb von zwölf Monaten vor der Anmeldung oder dem Prioritätstag außer Betracht (Neuheitsschonfrist).

b) Eigenart:

Der Gesamteindruck des Geschmacksmusters muss sich vom Gesamteindruck eines vorbekannten Geschmacksmusters unterscheiden (Vergleich der prägenden Merkmale des Musters).Dauer: Maximal 25 Jahre (5 + 5 + 5 + 5 +5)